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Firma unter virtueller Adresse registrieren

Die Registrierung eines Unternehmens unter der Adresse eines virtuellen Büros ist ein einfacher Prozess, den Sie in wenigen Schritten durchführen können. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie es geht - von der Wahl des Anbieters bis zu den behördlichen Formalitäten.

Schritt 1: Wählen Sie einen Anbieter für ein virtuelles Büro

Bei der Wahl des Anbieters achten Sie auf:

  • Standort der Adresse - passt er zum Profil Ihres Unternehmens
  • Leistungsumfang - Postbearbeitung, Scannen, Konferenzraum
  • Vertragsbedingungen - Laufzeit, Kündigung, Zusatzgebühren
  • Bewertungen anderer Kunden

Schritt 2: Unterschreiben Sie den Mietvertrag

Der Mietvertrag für ein virtuelles Büro ist das entscheidende Dokument. Er stellt einen Rechtstitel für die Räumlichkeit dar, der bei der Unternehmensregistrierung erforderlich ist. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag Folgendes enthält:

  • Genaue Adresse der Räumlichkeit
  • Umfang der erbrachten Dienstleistungen
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
  • Regeln für die Postbearbeitung

Schritt 3: Registrieren Sie Ihr Unternehmen

Mit dem unterschriebenen Vertrag können Sie Ihr Unternehmen registrieren. Das Verfahren hängt von der Rechtsform ab:

Einzelunternehmen (JDG)

  1. Reichen Sie den CEIDG-1-Antrag online auf biznes.gov.pl oder beim Gemeindeamt ein
  2. Tragen Sie im Feld "Sitzadresse" die Adresse aus dem Vertrag des virtuellen Büros ein
  3. Der Antrag ist kostenlos, die Registrierung erfolgt noch am selben Tag

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.)

  1. Registrieren Sie die Gesellschaft über das S24-System oder beim Notar
  2. Geben Sie im Gesellschaftsvertrag die Adresse des virtuellen Büros als Firmensitz an
  3. Stellen Sie den KRS-Antrag - die Gebühr beträgt 350 PLN (S24) oder 600 PLN (Notar)

Schritt 4: Melden Sie das Unternehmen beim Finanzamt und GUS an

Nach der Registrierung bei CEIDG oder KRS:

  • Finanzamt - reichen Sie das Formular NIP-8 ein (Gesellschaften) oder aktualisieren Sie die Daten in CEIDG (JDG). Die Sitzadresse muss mit dem Vertrag übereinstimmen
  • GUS - die REGON-Nummer erhalten Sie automatisch bei der CEIDG-Registrierung. Für Gesellschaften - Antrag RG-OP
  • ZUS - melden Sie sich innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Beitragszahler an

Schritt 5: Liefern Sie die Dokumente an den Anbieter

Innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsunterzeichnung liefern Sie dem Anbieter Kopien:

  • Des Finanzamtsbescheids über die NIP-Vergabe
  • Der CEIDG-Bescheinigung oder des KRS-Auszugs
  • Des REGON-Bescheids

Schritt 6: Aktualisieren Sie Ihre Geschäftsmaterialien

Verwenden Sie die neue Adresse auf:

  • Visitenkarten und Geschäftspapier
  • Website und in der E-Mail-Signatur
  • Rechnungen und Geschäftsangeboten
  • Social-Media-Profilen

Worauf sollten Sie achten?

Nach Vertragsende mit dem Anbieter sind Sie verpflichtet, die Firmenadresse in allen Registern (KRS/CEIDG, Finanzamt, GUS, ZUS) zu ändern und die Adresse von Geschäftsmaterialien zu entfernen. In der Regel haben Sie dafür 14 Tage.

Beachten Sie auch, dass ein virtuelles Büro ein gemeinsam genutzter Raum ist - Sie dürfen ohne Zustimmung des Anbieters keine Waren oder Buchhaltungsunterlagen in den Räumlichkeiten lagern.